Förderung Ladestation: Förderung für Wallbox mit KfW 440, BMVI und Co.

Für das eigene Elektroauto oder die firmeneigene Elektro-Flotte ist die eigene Ladesäule essenziell. Man spart nicht nur sehr viel Geld im Vergleich zu öffentlichen Ladesäulen, sondern profitiert auch von einem höheren Komfort beim Laden. Außerdem ist es möglich, eine Förderung für Ladesäulen mit Förderungen für Solaranlagen zu kombinieren. So ist die Inbetriebnahme von Elektrofahrzeugen nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch billiger als der Verbrenner.
Es existieren auch sehr großzügige Förderungen für Ladesäulen, die öffentlich zugänglich sein sollen. Sie eignen sich sehr gut, um eine Ladestation an Ihrem Restaurant, Ihrer Bar oder Ihrer Raststätte zu installieren. Jede Ladesäule taucht auf den Navis der Fahrer auf. Dadurch, dass der Ausbau noch nicht sehr fortgeschritten ist, wird Ihre Station somit auffallen. Insbesondere Familien nutzen diese Möglichkeit dann gerne für eine Essenspause und stellen mögliche Kundschaft dar.
Gerne möchten wir Ihnen in diesem Artikel bei der Planung Ihres Fördervorhabens unterstützen und Ihnen bei der Auswahl der idealen Förderung helfen.

Falls Sie von professioneller Hilfe profitieren wollen, dann können Sie unseren Förderkompass schnell, sicher und in nur 3 Minuten nutzen. So werden Ihnen viel Recherchearbeit und Probleme erspart, alle Fragen beantwortet und außerdem eine 100 % unbefangene Auskunft über die Förderprogramme geleistet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Zuschuss Ladestation: KfW 440, BMVI oder Landesbank?
  2. Förderung Ladesäule: Ladestation, Wallbox oder Ladepunkt?
  3. KfW Zuschuss Wallbox: Unsere Tipps für einen runden Antrag für Ihre Förderung für Ladestationen
  4. Bafa-Förderung Wallbox, Ladeinfrastruktur vor Ort oder KfW Zuschuss 440? Ihre Liste der Förderprogramme
  5. Fazit: Förderprogramm Wallbox - Attraktive Förderoptionen für Ihre Zukunft

1. Zuschuss Ladestation: KfW 440, BMVI oder Landesbank?

Neben der Förderung von Elektroautos wird auch Ihre Ladeinfrastruktur bezuschusst. Ihre Ladestation oder Wallbox wird durch die BAFA (Förderung Wallbox) und die KfW (Förderung Ladesäule) in ganz Deutschland einheitlich bezuschusst. Für private und öffentliche Ladeinfrastruktur sowie Wallboxen und Installationsleistungen gibt es außerdem von Bundesland zu Bundesland und auch teilweise von Stadt zu Stadt individuelle Förderprogramme. Hier hängt die Fördersumme vom jeweiligen regionalen Programm ab. So treten stellenweise sehr starke Unterschiede in der Förderweise und Förderhöhe auf. München kann Ihre Vorhaben für Ihre Ladeinfrastruktur mit bis zu 6000 € bezuschussen, während dessen Schleswig-Holstein maximal 50 % (max. 800 €) Ihrer Investitionskosten übernimmt.

Weiterhin müssen Sie bei der Suche nach Ihrem optimalen Förderprogramm auf Ihren Antragsgrund achten. Möchten Sie für Ihr Unternehmen eine Ladestation für Ihre Flotte installieren oder wollen Sie sich eine Wallbox in Ihre private Garage einbauen lassen? Die Förderung von Unternehmen oder Privatpersonen teilt die Förderprogramme in zwei große Gruppen auf. Sie sollten bei der Recherche also insbesondere darauf achten.

Weiterhin sind nicht alle Ladestationen förderfähig. So fördert KfW 440 lediglich ausgewählte Ladestationen mit maximal 11 kW Leistung. Ein neues Förderprogramm der KfW für Unternehmen und Kommunen hingegen unterstützt auch Ladestationen mit bis zu 22 kW.

Wie Sie sehen, ist der Fördermarkt der Ladeoptionen gar nicht so klar. Die zahlreichen Förderungen für Ihre Ladeoptionen von Ministerien und Bundesländern unterscheiden sich dabei teilweise lediglich im Detail. Selten kennen die Antragsteller alle Fördermittel, auf die sie zugreifen könnten und verpassen so entweder die besten Konditionen oder Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Förderprogramme für Solaranlagen).

Es ist also sinnvoll, Experten in Anspruch zu nehmen, um eine sinnvolle Beratung zu erhalten und von den besten Förderkonditionen zu profitieren. Diese werden Ihnen nicht nur bei der Suche der besten Förderprogramme helfen, sondern auch den Antragsprozess erleichtern.

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Information

Wir helfen Ihnen, Ihr optimales Förderpaket zu erstellen. Zuerst ermitteln wir die optimalen Förderangebote, kombinieren diese anschließend und werden danach den Antrag sowie die Kommunikation übernehmen. Dabei werden alle Fristen für Sie im Blick gehalten, alle Probleme gelöst und die Zeitspanne zwischen Antrag und Gewährung so kurz wie möglich gestaltet.
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2. Förderung Ladesäule: Ladestation, Wallbox oder Ladepunkt?

Für Ihren weiteren Weg auf der Suche nach den optimalen Förderprogrammen ist es wichtig, dass Sie den Unterschied zwischen Ladestationen, Wallboxen und Ladepunkten kennen. Einige Förderprogramme verweisen auf diese Begrifflichkeiten und fördern dabei nur spezifische Ladevorrichtungen.

Ladestation

Unter einer Ladestation versteht man die elektrische „Tankstelle“ für ein oder mehrere E-Autos. Sowohl die Ladesäulen in Städten oder an Raststätten werden als Ladestation bezeichnet. Ebenfalls wird eine Wallbox in der privaten Garage oder im Carport Ladestation genannt.

Wallbox

Eine Wallbox ist eine Ladestation. Sie ist für sicheres und schnelles Laden vorrangig im Privatbereich vorgesehen. In der Regel lässt sich an einer Wallbox nur ein E-Auto laden. Es gibt jedoch auch Wallboxen, an denen zwei E-Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können.

Ladepunkt

Der Ladepunkt ist der Anschluss für das Laden eines E-Autos an einer Ladestation. Die Anzahl der Ladepunkte gibt also an, wie viele Kabel/Buchsen an einer Ladestation verfügbar sind bzw. wie viele E-Autos gleichzeitig an einer Ladestation geladen werden können. An einem Ladepunkt kann immer nur ein E-Auto zur gleichen Zeit geladen werden.

3. KfW Zuschuss Wallbox: Unsere Tipps für einen runden Förderantrag für Ladestationen

Wählen Sie den richtigen Anbieter Ihrer Ladestation

Wie bereits erwähnt, fördert zum Beispiel KfW 440 nur Ladestationen mit maximal 11 kW Leistung. Ein anderes Förderprogramm der KfW hingegen fördert Sie mit bis zu 22 kW Leistung. Dabei existieren auch je nach Förderprogramm unterschiedliche Anforderungen an Ihre Ladestation abseits der Leistung. Es wird so gefordert, dass Ihre Ladestation smart ist. Um sicherzugehen, bevor Sie zum Beispiel einen Neubau planen, sollten Sie also nachschauen, ob Ihre Ladestation förderfähig ist. Teilweise existieren dafür Listen, wie sie beispielsweise die KfW veröffentlicht.

Die Stromanbieterwahl ist wichtig

Für die meisten Förderprogramme ist es relevant, dass Ihr Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. So können Sie natürlich Ihren Strom von Ihrer Solaranlage nutzen, um Ihre Wallbox damit zu speisen. Falls Sie jedoch keine Solaranlagen haben, dann sollten Sie am besten einen geeigneten Stromanbieter suchen.

Lassen Sie sich nicht von Stromanbietern ködern

Viele Stromanbieter bieten günstige Sonderkonditionen für Kunden, die sich eine Ladestation installieren möchten. Diese private Förderung sollten Sie jedoch mit Vorsicht betrachten. Sie können sich in speziellen Fällen durchaus lohnen. Oft ist es jedoch nur ein Mittel, um potenziell gut zahlende Kunden an sich zu binden. Man läuft also Gefahr, langfristig draufzahlen zu müssen. Wählen Sie also den Anbieter mit den wirklich besten Konditionen und nicht nur den Anbieter mit den tollsten Lockangeboten.

Nutzen Sie Fördertools, um leichter Ihre Förderung zu erreichen

Fördertools wie der Förderkompass können Ihnen viel Zeit, Geld und Aufwand sparen. Es spart Ihnen Zeit, da nicht nur die Recherche für Sie übernommen wird, sondern auch bei Bedarf der Antrag für Sie gestellt wird. Es ist kann Ihnen Geld sparen, da wir Sie auf Kombinationsmöglichkeiten und Tricks aufmerksam machen werden, damit Sie den maximalen Förderbetrag erhalten und Ihnen bleibt Aufwand erspart, weil wir (soweit es geht) die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Der Antrag dauert im Fall von Förderkompass nicht mal 3 Minuten und ist somit schnell erledigt!

Aufpassen bei Ladestation-Förderung mit Neubau

Sie werden die KfW-Förderung nicht für Wallboxen erhalten, während Sie bauen. Die KfW-Förderung gilt nur für bestehende Wohngebäude. Sobald Sie aber in Ihr neu gebautes Haus eingezogen sind, sind Sie antragsberechtigt. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Kauf und der Installation der Ladestation gestellt werden muss. Sie können die spätere Installation während des Baus also bereits einplanen, beispielsweise durch Leerrohre für die zukünftig notwendige Verkabelung, die Wallbox darf aber noch nicht gekauft und angebracht werden.

4. Bafa-Förderung Wallbox, Ladeinfrastruktur vor Ort oder KfW Zuschuss 440? Ihre Liste der Förderprogramme

BMVI-Ladeinfrastruktur vor Ort (Zuschuss)

Zuschuss, Bis 80 % Förderquote

Das BMVI bezuschusst öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladesäulen. Neben der Montage wird dabei auch die Installation und der Netzanschluss unterstützt. Dabei kann die Förderquote bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Für eine Förderung muss der Strom erneuerbar sein. Es darf außerdem nicht vor der Genehmigung mit der Umsetzung begonnen werden.

Unterstützt werden KMU, kleine Stadtwerke, kommunale Gebietskörperschaften sowie Einzelhandelsunternehmen und das Hotel- und Gastgewerbe.

Wenn Sie die Ladestation in Betrieb nehmen, sind Sie zu einer Berichterstattung verpflichtet. So muss die Inbetriebnahme der Ladestationen gemeldet werden und Halbjahresberichte der ersten sechs Jahre (Mindestbetriebsdauer) übermittelt werden.

Fördergegenstand
Förderquote
Förderhöchstgrenze
Normalladeinfrastruktur (AC/DC, 3,7 bis 22 kW)
80 % der Gesamtausgaben
Max. 4.000 € pro Ladepunkt
Schnellladeinfrastruktur (DC, 22 bis 50 kW)
80 % der Gesamtausgaben
Max. 16.000 € pro Ladepunkt
Anschluss an Niederspannung *
80 % der Gesamtausgaben
Max. 10.000 € pro Standort
Anschluss an Mittelspannung *
80 % der Gesamtausgaben
Max. 100.000 € pro Standort

*Eine Förderung der Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ist ebenfalls möglich. Wird durch den Pufferspeicher ein ansonsten notwendiger Mittelspannungsanschluss verhindert, gilt die Förderhöchstgrenze für den Mittelspannungsanschluss.

Eine gewerbliche Nutzung der Ladestationen ist ausgeschlossen. Es ist wichtig, dass der Strom aus erneuerbaren Energien entsteht.

KfW (440) - Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (Zuschuss)

Zuschuss, 900 € je Ladepunkt

Ihnen wird bei der KfW 900 € je Ladepunkt gewährt. Die Förderung unterstützt Sie beim Kauf und bei der Installation von Ladesäulen an privat genutzten Stellflächen. Dabei können Eigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften einen Antrag stellen. Eine gewerbliche Nutzung der Ladestationen ist ausgeschlossen. Es ist wichtig, dass der Strom aus erneuerbaren Energien entsteht.

Die Zuschusshöhe verhält sich wie folgt:

Anzahl Ladepunkte
Schwellenwert
Gesamtkosten
Gesamtzuschuss
1
900 €
Unter 900 €
0 €
1
900 €
Unter 900 €
900 €
2
1.800 €
Unter 1.800 €
900 €
2
1.800 €
Unter 1.800 €
1.800 €
3
2.700 €
Unter 2.700 €
1.800 €
3
2.700 €
Unter 2.700 €
2.700 €

Hier können Sie die Liste der geförderten Ladestationen finden.

Sie können diese KfW-Förderung zwar nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Kredite, Zulagen oder Zuschüssen kombinieren, dafür jedoch eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen anstreben. Anbieten würde sich zum Beispiel KfW 270 - Erneuerbare Energien (Standard).

KfW (441) - Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Zuschuss, Bis 45.000 €

Gefördert werden bei KfW 441 der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. So sind Ladestationen, Energiemanagementsysteme, der elektrische Anschluss und Batteriespeichersysteme förderfähig. Außerdem werden die notwendigen Installationsarbeiten (auch Erdarbeiten), notwendige bauliche Maßnahmen und notwendige Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik und der Telekommunikationsanbindung unterstützt.

Als antragsberechtigt werden Unternehmen, Einzelunternehmen:innen, freiberuflich Tätige sowie kommunale Unternehmen, Anstalten des öffentlichen Rechts und Organisationen angesehen.

Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es Stellplätze für die gewerbliche Nutzung oder für Mitarbeiter sind, auf denen Sie eine Ladestation mit einer Leistung von bis zu 22 kW pro Ladepunkt installieren. Diese muss anschließend mindestens 6 Jahre in Betrieb sein und mit nachhaltigem Strom aus dem Netz oder aus eigener Erzeugung gespeist werden. Die Ladestation sollte dazu 3-phasig und normgerecht sein. Auch sollten Sie über einen festen Anschluss an das Stromnetz verfügen. Eine intelligente Steuerung ist zusätzlich möglich.

Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70 % der Gesamtkosten reduziert. Als maximaler Zuschuss pro Standort oder Investitionsadresse werden 45.000 € gewährt. Die Antragstellung sollte vor Vertragsabschluss stattfinden.

Anzahl Ladepunkte
Pauschaler Zuschuss
Gesamtkosten
Gesamtzuschuss
1
900 €
z. B. 60.000 €
0 €
1
900 €
> 1285,71 €
900 €
2
1.800 €
z. B 2000 €
1.400 €
2
1.800 €
> 2571,43 €
1.800 €
3
2.700 €
z. B. 3000 €
2.100 €
3
2.700 €
> 3857,14 €
2.700 €
...
...
...
...
10
9.000 €
z. B. 12.000 €
8.400 €
10
9.000 €
> 12.857,14 €
9.000 €
...
...
...
...
50
45.000 €
z. B. 60.000 €
42.000 €
50
45.000 €
> 64.285,71 €
45.000 €

KfW (439) - Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Kommunen

Zuschuss, Bis 450.000 €

Auch hier wird wieder der Erwerb und das Errichten von neuen Ladestationen gefördert. Diese sollten nicht öffentlich-zugänglich sein. Insgesamt wird die Ladestation, das Lademanagementsystem, der Anschluss, Batteriespeichersysteme, Installationsarbeiten sowie nötige Bau- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt. Antragsberechtigt sind bei diesem Förderprogramm Kommunen, Landkreise, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände.

Genauso wie bei KfW 441 sollte es sich um stationäre Ladestationen mit bis zu 22 kW pro Ladepunkt handeln. Der Strom muss erneuerbar sein und kann entweder aus einem Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung gespeist werden. Die Station sollte mindestens 6 Jahre im Betrieb sein.

So können Kommunen bis zu 900 € je Ladepunkt erhalten. Es werden maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Sie können mindestens 10 Ladepunkte fördern lassen. Es werden maximal 500 Ladepunkte mit einer Förderung i.H.v. 450.000 € gefördert.

Anzahl Ladepunkte
Pauschaler Zuschuss
Gesamtkosten
Gesamtzuschuss
10
9.000 €
z. B. 10.000 €
0 €
10
9.000 €
> 12.857,14 €
9.000 €
20
18.000 €
z. B. 20.000 €
14.000 €
20
18.000 €
> 25.714,30 €
18.000 €
30
27.000 €
z. B. 30.000 €
21.000 €
30
27.000 €
38.571,43 €
27.000 €
...
...
...
...
100
90.000 €
z. B. 120.000 €
84.000 €
100
90.000 €
> 128.571,43
90.000 €
...
...
...
...
500
450.000 €
z. B. 600.000 €
420.000 €
500
450.000 €
> 642.857,14
450.000 €

5. Fazit Förderprogramm Wallbox - Attraktive Förderoptionen für Ihre Zukunft

Es gibt noch viele weitere Förderungen für Ihre Ladeinfrastruktur, wie zum Beispiel „Hamburg ELBE“, „Brandenburg RENPLus“ oder Niedersachsens Förderung für Elektroautos mit dazugehöriger Ladeinfrastruktur. Auch gibt es noch weitere Förderungen für öffentlich zugängliche Ladesäulen, wie zum Beispiel die attraktiven Förderprogramme der BAV. Letztlich würde dies jedoch leider den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Im ersten Moment können die vielen Förderungen womöglich verwirren. Wir hoffen, dass diese erste grobe Orientierung Ihnen den Einstieg etwas erleichtert hat. Förderprogramme sind nämlich extrem interessant, da Sie Vorhaben mit Zuschüssen und teilweise sehr günstigen Krediten extrem erleichtern und oft erst möglich machen.

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