Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Unser Förderscore
75
Kappungsgrenze
100.000 €
Förderquote
35 %
Unternehmensalter
-
Umsatz letztes Geschäftsjahr
< 50 Mio. €
Antragsaufwand
mittel
Nachweisaufwand
hoch
Regions
Niedersachsen
Description
KMU und Handwerksunternehmen haben die Möglichkeit für folgende Vorhaben den Zuschuss zu erhalten: Anwendungsnahe und niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben;
Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie Ablaufs- und Organisationsformen;
Gewerbliche Schutzrechte
Förderfähig sind dabei unter anderem Personalausgaben, Ausgaben für externe Berater:innen und Investitionsausgaben.
Die Teilnehmer:innen erhalten den Zuschuss für Investitionen in Hard- und Software, welche die Digitalisierung des Unternehmens beschleunigen. Personal- oder Beratungsleistungen sind nicht förderfähig. Somit können Sie folgenden Ausgaben fördern lassen: Digitalisierung von Produkten,
Digitalisierung von Dienstleistungen und Prozessen,
Verbesserung der IT-Sicherheit und außerdem
Ausgaben für Homeoffice und Videokonferenzlösungen.
Förderung der digitalen Transformation (DigiTrans)
Unser Förderscore
95
Kappungsgrenze
100.000 €
Förderquote
50 %
Unternehmensalter
-
Umsatz letztes Geschäftsjahr
< 50 Mio. €
Antragsaufwand
mittel
Nachweisaufwand
mittel
Regions
Mecklenburg-Vorpommern
Description
DigiTrans bezuschusst Sie bei Vorhaben bezüglich digitaler Geschäftsmodelle oder der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Weiterhin werden Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Sicherheit, Informationstechnologie und Datenschutz bezuschusst. Die finanzielle Unterstützung wird in allen Fällen für notwendige Einstiegs- und Umstiegs Investitionen bewilligt.
0,98 – 5,37 % p. a., Laufzeit 3 bis 10 Jahre, bis zu 70 % Ausfallrisikoübernahme
Für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Darlehens müssen gewisse Innovationskriterien erfüllt werden. Weiterhin muss das Vorhaben grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
KMU, Selbstständige und Freiberufler:innen können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen fördern lassen. Die Beratungsprojekte können für bis zu 10 Tagewerke bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt 600 € pro Tagewerk und in „Vorranggebieten“ gar bis zu 650 €. Insgesamt können also 6000 € bzw. 6500 € der Beratungshonorare (50 % Förderquote) bezuschusst werden.
Das Förderprogramm ist in 2 Module gestaffelt. Modul 1 „Hamburg-Digital Check“ fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, welche bereits eine „go-digital“ Zertifizierung erhalten haben. Dabei beträgt die Förderquote 50 % und die maximale Fördersumme beläuft sich auf 5.000 €. Modul 2 „Hamburg Digital Invest“ fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst Ausgaben für IKT-Hard- und -Software. Zudem bezuschusst Sie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind. Hier beträgt die Förderquote 30 %. Die Fördersumme beträgt bis zu 17.000 €.
0,98 – 5,37 % p.a., Laufzeit bis 10 Jahre, bis zu 70 % Ausfallrisikoübernahme - „Hamburg-Kredit Innovation“ ist ein Darlehen, welcher hamburgische KMU und Start-Ups bei Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen fördert. Er unterstützt zudem die Produktentwicklung, die Markteinführung und unterstützt Wachstum. Zusätzlich hat der Darlehen "Hamburg-Kredit Innovation" eine Ausfallrisikoübernahme von 70 % für die Hausbank. Dafür werden Eigenmittel in Höhe von 7,5 % erwartet.
„Digitaler ReSTART“ soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Unternehmen zukunftssicher und digital aufzustellen. Dabei unterstützt das Förderprogramm die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben,
die Qualifizierung von Mitarbeiter:innen
oder die Einführung von IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Beratungsförderprogramm zur Digitalisierung und Arbeit 4.0 – Bremen Digitalisierung
Unser Förderscore
80
Kappungsgrenze
5.000 €
Förderquote
50 %
Unternehmensalter
-
Umsatz letztes Geschäftsjahr
< 50 Mio. €
Antragsaufwand
gering
Nachweisaufwand
gering
Regions
Bremen
Description
Mit diesem Förderprogramm Digitalisierung werden Beratungen zum Thema Digitalisierung mit 50 % bezuschusst. Die Berater müssen aus diesem Pool von zertifizierten Anbieter:innen gewählt werden.
Brandenburg unterstützt sowohl die Konzeption, als auch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Diesbezüglich werden Beratungen und Schulungen zu 50 % bezuschusst. So beträgt der maximal übernommene Betrag 50.000 € für einen Zeitraum von 6 Monaten. Die Implementierung wird ebenfalls zu 50 % gefördert, wobei der Maximalbetrag jedoch bei 500.000 € liegt. Die Implementierung ist auf 36 Monate förderfähig.
1 – 5,48 % p. a., Laufzeit 3 - 10 Jahre, bis zu 60 % Ausfallrisikoübernahme
Es sollen Anwendungen von Industrie 4.0 – Lösungen und der Digitalisierung von Produktion und Service gefördert werden. Gefördert werden dabei
Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen sowie
dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten. Außerdem werden
sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service (Industrie 4.0) unterstützt.
1 – 2,20 % p. a., 2 % Tilgungszuschuss, Laufzeit 5 - 10 Jahre, bis zu 80 % Ausfallrisikoübernahme - Es ist möglich mit diesem Förderprogramm bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu finanzieren. Es werden „innovative Vorhaben“, „Digitalisierungsvorhaben“ und „innovative Geschäftsmodelle“ begünstigt. Zudem fördert es sogenannte „Innovative Unternehmen“.