Förderprogramme für Elektromobilität: Umweltprämie BAFA bis KfW Elektromobilität

Inhaltsverzeichnis

  1. Förderung für nachhaltige Mobilität - Die große Chance
  2. Was Sie vor Bafa-Antrag und Anträgen für Elektromobilität wissen sollten
  3. Mit diesen Tipps kann BAFA, KfW-Elektromobilität und Co. nichts schiefgehen
  4. Geheimtipps abseits von Bafa-Umweltbonus und KfW - Eine Liste
  5. Fazit - Eine Förderung für Elektroautos lohnt sich!

1. Förderung für nachhaltige Mobilität - Die große Chance

Eine nachhaltige Flotte und Lieferkette ist wichtig, um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Finanzielle Zuschüsse bieten nun für KMU, den öffentlichen Sektor und sogar Privatpersonen die Chance, in nachhaltige Mobilität zu investieren.

Durch die so zu erhaltenen Kredite oder Zuschüsse ist es möglich, Vorhaben deutlich günstiger zu realisieren. Leider ist es kompliziert, die große Menge an Förderprodukten für die Umrüstung auf nachhaltige Mobilität zu überblicken und gleichzeitig den Förderantrag schnell und preiswert zu stellen.

Die zahlreichen Förderprodukte für nachhaltige Mobilität von Ministerien oder Bundesländern unterscheiden sich in Ihren Förderkonditionen teilweise nur im Detail. Darüber hinaus sind vielen keine Förderprogramme abseits des Bafa-Umweltbonus oder der Förderungen der KfW bekannt oder arbeiten mit veralteten Daten aus ungepflegten Internetquellen. So sind viele Förderprogramme nicht mehr aktuell oder ausgeschöpft und die angeknüpften Fristen schwer ersichtlich.

Wenn ein passendes und aktuelles Förderprogramm gefunden wird, startet ein herausfordernder Prozess mit Dokumentationen und Dokumenten. Oft wird dabei die Möglichkeit aus den Augen verloren, Förderprogramme zu kombinieren und damit den Förderbetrag zu erhöhen. Bedauerlicherweise verfehlen viele Unternehmen damit die Realisierung des höchstmöglichen Förderbetrags, wobei sie jedoch dennoch einen teuren, komplizierten und mühseligen Prozess in Kauf nehmen mussten.

Professionelle Hilfe löst diese Probleme!

Information

Bei uns wird Ihnen von der Recherche der besten Förderoptionen bis hin zur Kommunikation mit Behörden jeglicher Aufwand abgenommen. Wir behalten für Sie die Fristen im Blick, lösen Probleme während der Antragstellung und verkürzen die Zeitspanne zwischen Antrag und Förderzusage.

2. Was Sie vor BAFA-Antrag und Anträgen für Elektromobilität wissen sollten

Antrag und Prozess

Der Förderprozess startet mit einem Antrag. Dieser wird bei den relevanten Projektträgern eingereicht. Falls die Projektträger eine Zusage erteilen, darf mit ersten Maßnahmen gestartet werden.

Die Bewilligung kann je nach Bundesland und Projektträger wenige Wochen, aber auch bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.

Besonders: Einige vereinzelte Förderprogramme erlauben einen vorzeitigen Start des Vorhabens. Das bedeutet, dass Sie noch vor der Bewilligung der Fördersumme Ihr Projekt beginnen dürfen. Der Antrag muss dafür im Voraus gestellt werden und es gibt keine garantierte Förderung.

Nach der Verwendung der Gelder muss häufig ein Verwendungsnachweis angefertigt werden. Es beinhaltet eine Darstellung der getätigten Investitionsmaßnahmen sowie einen Nachweis für in Rechnung gestellt Ausgaben und noch weitere Dokumente.

Im letzten Schritt des Verfahrens prüft Ihr Zuwendungsgeber den Verwendungsnachweis.

Welche Vorhaben werden gefördert?

  • Elektromobilität und Ladeinfrastruktur
  • Hybrid- und Wasserstoffmobilität
  • alle Vorhaben für die Dekarbonisierung des Verkehrs
  • Pkw, Motorräder oder leichte Nutzfahrzeuge
  • Schiff-, Bahn- und Autoverkehr

Die unterschiedlichen Zuwendungsarten

Förderungen unterstützen Sie mit 2 grundlegenden Zuwendungsarten.

Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Förderungen. Sie sind geschenkt. Dabei richtet sich der Förderbetrag nach der Förderquote. Diese Förderquote bezieht sich immer auf zuwendungsfähige Ausgaben. Die Förderbeträge sind bei Zuschüssen auf ein Maximalbetrag beschränkt. Dieser ist in diesem Artikel immer ausgewiesen. Bei der Umsetzung eines Projektes mit Zuschüssen wird also (fast) immer ein Eigenanteil zu zahlen sein.

Bei einer Förderung mit Krediten profitiert der Begünstigte von niedrigen Zinssätzen, Haftungsfreistellungen oder sogar Tilgungszuschüssen.

3. Mit diesen Tipps kann BAFA, KfW-Elektromobilität und Co. nicht schiefgehen

Antragstellung vor der Umsetzung

Der Antrag muss deutlich vor der Umsetzung gestellt werden. Häufig darf erst nach erfolgter Bewilligung das Investitionsvorhaben gestartet werden.

Förderprogramme kombinieren

Es ist möglich, mehrere Ziele gleichzeitig umzusetzen und dabei weniger Eigenanteil zu zahlen. Leider können Förderprogramme nicht beliebig miteinander kombiniert werden und so ist es je nach Förderprogramm unterschiedlich, ob Ihnen die Option zur Kombination von Förderprogrammen eingeräumt wird oder nicht.

Geld, Zeit und Nerven mit Spezialisten sparen

Eine Beratung kann Ihnen unnötige Unsicherheiten und Aufwände ersparen. Eine gute Option bietet dafür ein erstes Beratungsgespräch oder eine erste Orientierung mithilfe des Förderchecks von Förderkompass.

Sie werden somit schneller wichtige Details in erfahren, auf Kombinationsmöglichkeiten aufmerksam gemacht und eine Liste von idealen Förderprogrammen erhalten.

Im Falle von Förderkompass sind Sie so sogar in der Lage, den Förderprozess erheblich zu vereinfachen.

Auf die Aktualität achten

Oft sind Internetquellen für Förderprogramme nicht aktuell oder schlecht gepflegt. So sind einige Förderprogramme, die man findet, abgelaufen oder bereits ausgeschöpft. Sie können sich also viel Zeit sparen, indem Sie direkt auf die Aktualität achten.

Fristen sind wichtig

Teilweise laufen Förderoptionen in einigen Wochen ab oder werden im Monatszyklus neu ausgeschrieben. Auch nach der Beantragung muss man den Behörden innerhalb einer gewissen Frist wichtige Dokumente zukommen lassen. Es gibt außerdem immer Fristen, bis wann ein Projekt begonnen werden muss und beendet werden sollte.

Ein Überziehen der Fristen kann zu erheblichen Problemen führen. Auf die Fristen sollte also immer geachtet werden.

4. Geheimtipps abseits von BAFA-Umweltprämie und KfW - Eine Liste

Eine Umrüstung auf nachhaltige Mobilität ist bereits heute oftmals langfristig die günstigere Alternative. Auf jeden Fall ist es die Option mit einer höheren Zukunftssicherheit.

In Kombination mit Ihrem Förderpaket wird eine Umrüstung unter der Betrachtung der Preis-Leistung unschlagbar.

In diesem Absatz wollen wir Ihnen einige ausgewählte Förderprojekte präsentieren. Wir werden auf die BAFA-Umweltprämie, KfW Förderung E-Mobilität und die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293) des KfW ebenso eingehen wie auf das Umweltprogramm (240, 241) von der KfW.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und wünschen Ihnen ansonsten viel Erfolg! Viel Spaß beim Lesen!

Viele der hier genannten Förderungen richten sich an KMU, also kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen. Wie auch öffentliche Träger, Start-ups und Konzerne von Förderungen und Zuschüssen profitieren können, zeigt Ihnen der Förderkompass mit dem Fördercheck.

Das sind KMU

Unternehmen*
Mitarbeiter:innen**
Jahresumsatz
Jahresbilanzsumme
Kleinst
< 10
< 2.000.000 €
< 2.000.000 €
Klein
< 50
< 10.000.000 €
< 10.000.000 €
Mittel
< 250
< 50.000.000 €
< 43.000.000 €

* Wie die Förderprogramme orientieren auch wir uns an Vorgaben der EU
** Bezieht sich auf Vollzeitäquivalente. Teilzeitkräfte werden pro rata (verhältnismäßig) angerechnet. Auszubildende werden selten angerechnet.

Bafa-Umweltbonus / Innovationsprämie - Bafa-Förderung Elektroauto 2021 (Zuschuss)

Zuschuss bis 9.000 €

Mit der Bafa-Förderung (E-Auto) können Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine den Bafa-Umweltbonus beantragen. Seit dem 03.06.2020 läuft der Umweltbonus im Rahmen eines Konjunkturprogramms unter dem Namen “Innovationsprämie“ und beschert einen doppelt so hohen Bundesanteil der Förderung bis Ende 2025.

Der Förderbetrag setzt sich zusammen aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil. Die Förderbeträge unterscheiden sich je nach Netto-Listenpreis und Fahrzeugtyp. Das Fahrzeug, für das die Förderung beantragt wird, muss mindestens 6 Monate auf die Person zugelassen sein.

Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell
Bundesanteil (verdoppelt)
Herstelleranteil (netto)
Gesamt (netto)
Elektroauto
> 40.000 €
6.000 €
3.000 €
9.000 €
Elektroauto
40.000 - 65.000 €
5.000 €
2.500 €
7.500 €
Plug-In-Hybrid
> 40.000 €
4.500 €
2.250 €
6.750 €
Plug-In-Hybrid
40.000 - 65.000 €
3.750 €
1.875 €
5.650 €

Weiterhin muss das Fahrzeug aus dieser Bafa-Umweltbonus Liste für förderfähige Elektrofahrzeuge stammen: Bafa E-Auto

Bafa E-Auto Förderung (Gebraucht)

Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell
Leasing-Laufzeit
Bundesanteil
Herstelleranteil
Elektroauto
> 40.000 - 65.000 €
5.000 €
2.500 €
7.500 €
Plug-In-Hybrid
> 40.000 - 65.000 €
3.750 €
1.875 €
5.650 €

Bafa-Förderung Elektroauto Leasing

Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell
Leasing-Laufzeit
Bundesanteil
Herstelleranteil
Elektroauto
< 40.000 €
6 – 11 Monate
1.500 €
750 €
12 - 23 Monate
3.000 €
1.500 €
> 23 Monate
6.000 €
3.000 €
> 40.000 €
6 – 11 Monate
1.250 €
625 €
12 - 23 Monate
2.500 €
1.250 €
> 23 Monate
5.000 €
2.500 €
Plug in Hybrid
< 40.000 €
6 – 11 Monate
1.125 €
562,50 €
12 - 23 Monate
2.250 €
1.125 €
> 23 Monate
4.500 €
2.250 €
> 40.000 €
6 – 11 Monate
937,50 €
468,75 €
12 - 23 Monate
1.875 €
937,50 €
> 23Monate
3.750 €
1.875 €

Sie erhalten Förderungen sowohl für Plug-in-Hybriden als auch für junge Gebrauchtwagen.

Bafa-Umweltbonus hybrid

Der Plug-in-Hybrid darf höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder mindestens 40 km Mindestreichweite bis Ende 2021, mindestens 60 km Reichweite bis Ende 2022 und mindestens 80 km Reichweite bis Ende 2025 haben.

Förderung für Gebrauchtfahrzeuge

Bei jungen Gebrauchten gilt dieselbe Regelung wie bei Kauf bzw. Leasing. Das gebrauchte Fahrzeug darf nicht länger als 12 Monate erstzugelassen sein. Es sollte weiterhin unter 15.000 km auf dem Tacho haben und es sollten noch keine Fördergelder über das Auto beantragt worden sein. All dies muss entsprechend nachgewiesen werden.

Es werden 80 % des Listenpreises angesetzt. Eingerechnet werden Bruttokosten und die Sonderausstattung. Der Bruttoherstelleranteil wird abgezogen und die Preisnachlässe werden ignoriert.

Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigen vollelektronischen Verfahren. Bevor der Antrag bei der BAFA gestellt werden kann, muss das Fahrzeug erworben und zugelassen sein. Nach Zulassung können Sie innerhalb eines Jahres Ihren BAFA Antrag (hybrid, elektro und gebraucht) stellen.

Den Antrag stellt man direkt über eine Eigene Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA Antrag Elektroauto). Dort ist auch ausgewiesen, welche Unterlagen man elektronisch einreichen muss, wenn man das E-Auto entweder gekauft oder geleast hat.

Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung. Und die erforderlichen Haushaltsmittel müssen noch zur Verfügung stehen. Es gilt das „Windhundprinzip“, – wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch kein Geld mehr.

Der Umweltbonus der BAFA kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. So kann es zum Beispiel auch mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft“, dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ und der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand kombiniert werden.

Elektrobusse im öffentlichen Personennahverkehr (Zuschuss)

Bis zu 80 % Förderquote

Das BMU fördert seit 2018 die Beschaffung von Elektrobussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Dafür stehen bis zu 620 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds bereit. Die Förderung ist Teil des Sofortprogramms Saubere Luft und soll insbesondere Innenstädte entlasten.

Konkret werden bei Anschaffungen von mehr als 5 Elektrobussen die Aufwendungen für die Fahrzeuge mit bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten bezuschusst. Plug-in-Hybridbusse werden mit bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten gefördert. Förderfähig sind außerdem  dazugehörende Ladeinfrastrukturen und weitere Maßnahmen, die zur Inbetriebnahme von Elektrobussen nötig sind.

Es werden Investitionen in Elektrobusse, die in Gebieten mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe oder mit hoher Lärmbelastung eingesetzt werden, bevorzugt gefördert.

Erneuerbar Mobil (Zuschuss)

Bis zu 100 % Förderquote

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Forschungsvorhaben zum Thema Elektromobilität. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2025 gültig und Projektskizzen können bis zum 30.04. eines jeden Kalenderjahres eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die in der Lage sind, die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell abzuwickeln.

Die Schwerpunkte des Programms sind:

  • Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen
  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge
  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur
  • Markteinführung mit ökologischen Standards
  • Ressourcenverfügbarkeit und Recycling

Die Höhe der Förderquote ist von diversen Faktoren abhängig. So werden mittlere Unternehmen 10 % geringer bezuschusst als kleine Unternehmen. Weiterhin unterscheiden sich auch die Förderungen abhängig von dem Vorhaben (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien).

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Vorhabenlaufzeit sollte drei Jahre nicht überschreiten.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie:

Hier finden Sie das Skizzentool:

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil (Zuschuss)

Bis zu 40 % Förderquote oder pauschale Förderung

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Es werden vom BMU für die Jahre 2020 bis 2022 Zuwendungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Gefördert wird der Kauf von rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) sowie die dafür notwendige fabrikneue, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (LIS) bis 22 kW. Gefördert wird auch der elektrische Anschluss (Netzanschluss) sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen und die Elektroinstallation auf Grundstücken oder an bestehenden Gebäuden in Deutschland.

Leasing oder Mietkauf von BEV ist ebenso wie andere Ausgaben nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (angehörig zu Wirtschaftsklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die unter anderem an solche Organisationen und Unternehmen verleasen.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung:

  1. Als De-minimis-Beihilfe (ist vorzuziehen, wenn inklusive dieser Förderung alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen innerhalb von 3 Steuerjahren 200.000,00 € nicht übersteigen)
  • pauschal 10.000 € für die Beschaffung eines reinen Batterieelektrischen Fahrzeugs
  • pauschal 1.500,00 € für Wallbox (AC) bis 22 kW
  • pauschal 2.500,00 € für Ladesäule (AC) bis 22 kW
  1. Anteilsfinanzierung im Rahmen der AGVO (zu wählen, wenn durch die Zuwendung voraussichtlich die De-minimis-Grenze überschritten wird).
  • Förderquote: 40 % der förderfähigen Kosten.
  • Förderfähigen Ausgaben sind: Ausgaben für das Elektrofahrzeug abzüglich der Ausgaben, die für ein vergleichbares Verbrennerfahrzeug
  • nur eine Förderung von Fahrzeugen, nicht aber der Ladeinfrastruktur
  • mittlere Unternehmen gemäß Definition von KMU erhalten 50 % Förderung
  • kleine Unternehmen gemäß Definition von KMU erhalten 60 % Förderung

Mehr Informationen finden Sie hier:

KfW (293) - Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (Kredit, Zuschuss)

Kredit ab 0,04 % p. a., bis zu 25 Mio. €, 5 Jahre Mindestlaufzeit, 3 % Klimazuschuss

Die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand des KfW fördert Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, um die mittel­ständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klima­freundliche Aktivitäten heran­zuführen.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Für Elektrofahrzeuge ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme der Klimaschutz­offensive für den Mittel­stand und des BAFA-Umweltbonus möglich.

Förderfähig sind grundlegend Investitionen in eine nachhaltige Mobilität. In diesem Fall also auch andere Fortbewegungsmittel als Lkw oder Pkw.

Gefördert werden in- und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. €. Ebenso werden auch kommunale Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberufler:innen gefördert.

Im Rahmen des Förderprogramms erhalten Sie bis zu 25 Mio. €. Dabei werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Ebenso werden 100 % des zugesagten Betrags ausgezahlt.

Hinzu kommt, dass Sie einen Klimazuschuss erhalten. Dies ist ein befristetes Angebot der KfW. Aktuell bietet es einen Zuschuss in Höhe von 3 % des zugesagten Kreditbetrags.

Mehr Informationen

KfW (240, 241) - Umweltprogramm (Kredit)

Kredit ab 0,04 % p. a., bis zu 25 Mio. €, 2 Jahre Mindestlaufzeit

Das KfW-Umweltprogramm fördert Unternehmen jeder Größe sowie Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen. Dabei richtet sich die Produktnummer 240 an große und mittlere Unternehmen und die Produktnummer 241 an kleine Unternehmen.

Die Kredithöhe kann bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben betragen und bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten abdecken. Weiterhin werden 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt.

Das KfW-Umweltprogramm fördert umweltfreundliche Mobilität im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Schifffahrt.

Mehr Informationen zu KfW E-Mobilität

5. Fazit - Eine Förderung für Elektroautos lohnt sich!

Wir haben Ihnen nun eine vielversprechende Auswahl an Förderprogrammen an die Hand gegeben und hoffen Ihnen damit den Einstieg in die Thematik der Fördergelder zu erleichtern. Leider ist es nicht möglich, alle existierenden Förderprogramme in diesen Artikel einzupflegen. So haben wir noch viele Förderprogramme von verschiedenen Städten wie Berlin und München oder Bundesländern wie NRW unerwähnt gelassen.

Förderungen unterstützen die Realisierung Ihres Projektes enorm, egal ob es sich um sehr attraktive Kredite handelt oder gar um Zuschüsse, wo Ihnen das Geld geschenkt wird – es lohnt sich immer, die Augen für attraktive Förderprodukte offenzuhalten.

Dieser Artikel ging nicht sehr detailliert auf die Beantragung von Förderprogrammen ein. Das liegt sowohl an großen individuellen Unterschieden zwischen den einzelnen Programmen als auch an der hohen Komplexität der Antragstellung. Sie ist leider oft mit viel Unsicherheit, Organisationsaufwand und Wartezeit verbunden, falls der Antragsteller nicht routiniert ist. Damit der Antrag genauso problemlos ist, wie die Suche nach Ihrem optimalen Förderpaket, bieten wir neben dem Fördercheck auch eine direkt damit verbundene Förderabwicklung an. Wir werden die passenden Förderprodukte genaustens nach Ihren gewünschten Kriterien auswählen und bei Bedarf sogar direkt den Antrag stellen.

So werden Sie den maximalen Förderbetrag erhalten, alle Kombinationsmöglichkeiten ausschöpfen und zudem die Zeitspanne zwischen Antrag und Erhalt stark verkürzen.

Fördergelder beantragen muss nicht anstrengend sein.

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Hinweis

Falls diese Liste kein passendes Förderprogramm für Sie bereithielt, dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.  Gerne möchten wir Sie bei der Realisierung Ihres Projektes unterstützen. Nutzen Sie dafür einfach unseren Fördercheck.