Solarthermie-Warmwasser: Förderprogramme und Zuschüsse von KfW, BAFA und Co.

Mit Solarthermie können Sie viel Energie sparen, die sonst für Heizung oder Trink­wasser notwendig gewesen wäre. Letztlich werden so dauer­haft viel Heiz­kosten gespart. Somit schützen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.

Bei energetischen Baumaßnahmen ist allerdings gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unterstützung wie zum Beispiel Energieeffizienz-Expert:innen zu nutzen. Für diese Baubegleitung erhalten Sie sogar eine zusätzliche Förderung.

Mit Förderungen können Sie enorm viel Geld sparen. Es ist dabei sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen möglich Unterstützungen zu erhalten.
Falls Sie bereits ein Förderprogramm gefunden haben und es über uns beantragen wollen oder wenn Sie einfach schnell eine Antwort auf Ihre Probleme finden wollen, dann rufen Sie uns einfach unter +49 301 6639263 an.
Alternativ können Sie sicher und in maximal 3 Minuten unseren Fördercheck ausfüllen. Wir melden uns bald bei Ihnen und beraten Sie bezüglich Ihres Anliegens!

Inhaltsverzeichnis

  1. Solarthermie Förderung: Mit der Solarthermieanlage zu Warmwasser (Solar)
  2. 5 Tipps für die ideale Solarthermie-Förderung
  3. Solarthermie Förderung 2022: KfW-Solarthermie und BAFA-Solarthermie - Ihre perfekte Förderung
  4. Fazit: Solarthermie ist nicht nur umweltfreundlich, sondern jetzt auch günstig!

1. Solarthermie Förderung: Mit der Solarthermieanlage zu Warmwasser (Solar)

Seit 2020 wird die Förderlandschaft für Heizungen stark verbessert. Nun liegt der Fokus auf erneuerbaren Energien, wie etwa Biomasse oder der Solarthermie-Heizung. Die Förderung wird bundesweit inzwischen vor allem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW übernommen. Es gibt jedoch auch zahlreiche Kommunen oder Bundesländer, die separat eine Förderung für Ihre Solarthermieanlage-Kosten anbieten. Gas- und Öl wird indessen jedoch nicht mehr gefördert - dafür lohnt sich aber eine Investition in Röhrenkollektoren bzw. Sonnenkollektoren umso mehr.

Mittels thermischer Solarthermieanlagen wird Wasser erwärmt, womit diese zwischen 50 und 60 Prozent Ihres Energiebedarfs einsparen können. Dabei sind Solarthermieanlagen hocheffizient und im Vergleich zu anderen Maßnahmen kostengünstig. Zur Warmwasserbereitung für einen Drei-Personen-Haushalt sind drei Quadratmeter Kollektorfläche völlig ausreichend. Mit einem Quadratmeter kann eine Person bereits 22 Stunden duschen oder 1.100-mal per Hand das Geschirr spülen. In Kombination mit einer idealen Förderung wird so schnell eine Menge Einsparpotenzial erschlossen und genutzt.

Staatliche Förderprogramme helfen, Investitionen zu schultern. Hier informieren wir Sie über Förderprogramme von Kommunen, Bundesländern und ganz Deutschland.

Information

Wir finden die ideale Förderung für Ihre Vorhaben! Machen Sie einfach unseren schnellen Fördercheck und Sie bekommen innerhalb weniger Minuten eine erste Auswahl von passenden Förderprogrammen. Bei Bedarf können wir für Sie Förderprogramme ideal kombinieren, um noch weitere Projekte unterstützen zu lassen. Auch werden wir Ihren Antrag übernehmen. So können Sie sich komplett sorglos auf Ihre neue umweltfreundliche und günstige Solarthermieanlage sowie auf die Umsetzung anderer Projekte freuen. Kostenfrei✓ Unverbindlich✓ Schnell✓

2. 5. Tipps für den idealen Zuschuss oder Kredit

Umsetzung vor oder nach Antragstellung

Erkundigen Sie sich vor Ihrer Antragstellung, ob Sie bereits mit Ihrem Projekt gestartet haben dürfen oder nicht. Teilweise müssen Sie sogar bereits Ihr Projekt abgeschlossen haben, um für eine Förderung infrage zu kommen. Es ist wichtig, dieses Detail vor der Antragstellung zu erfahren, da Sie sich sonst schnell für einen Zuschuss oder Kredit disqualifizieren können und so Geld ungenutzt bleiben kann. Die meisten KfW und BAFA Förderungen verlangen einen Antrag noch vor der Umsetzung. Aachens Förderung hingegen verlangt einen Antrag erst 12 Monate nach Bau der Anlagen.

Die richtigen Anlagen für Ihr Projekt kaufen

So gut wie alle Förderprogramme haben gewisse Anforderungen an die Solarthermieanlagen, die Sie kaufen sollen. So dürfen Sie meistens eine gewisse Größe nicht unter- oder überschreiten oder müssen eine ganz bestimmte Zertifizierung besitzen, um überhaupt infrage zu kommen. Solche wichtigen Informationen finden Sie innerhalb der Förderrichtlinien.

Experten erleichtern Ihnen die Arbeit

Im ersten Moment klingt es logisch, so viel wie nur möglich selbst zu erledigen. In diesem Fall ist dies jedoch nicht der Fall. Bei fast allen Förderprogrammen werden Ihnen Energieexperten oder anderweitige Fachkräfte bezahlt oder bezuschusst, falls Sie diese in Anspruch nehmen. So möchte die förder gebende Institution vermeiden, dass die Gelder durch ineffiziente Nutzung oder falsche Montage nicht optimal genutzt werden.

Ebenso verhält es sich mit den Förderungen an sich. Bei den großen Förderprogrammen werden die Kosten von Fördervermittlern direkt mitbezahlt. Aber auch für private Personen lohnt es sich, unseren Service in Anspruch zu nehmen. So haben Sie nicht nur wesentlich weniger Arbeit, sondern gehen auch sicher, dass Sie nicht mehrere Tausend Euro durch verpasste Kombinationsmöglichkeiten von Förderprogrammen liegen lassen oder den Förderantrag durch typische Fehler unnötig in die Länge ziehen.

Kredite für Solarthermie nicht unterschätzen

Viele Antragsteller konzentrieren sich vor allem auf Zuschüsse. Es ist auch irgendwo verständlich - schließlich sind Zuschüsse offensichtlich geschenktes Geld. Jedoch dienen Zuschüsse nur der Teilfinanzierung von Projekten. Zuschüsse übernehmen so gut wie nie 100 % der Kosten, sondern meisten zwischen 25 - 50 %. Es bleibt also immer ein Eigenanteil übrig.

Kredite hingegen finanzieren so gut wie immer 100 % der anfallenden Kosten. Wenn man dann bedenkt, dass viele Kredite einen Tilgungszuschuss von 55 % besitzen und sehr attraktive Zinskonditionen bieten, wird der Kredit schnell zum attraktiveren Angebot. Besonders bei einer langen Laufzeit mit niedrigen Zinsen kann im Vergleich zu der Zuschussvariante viel Geld gespart werden.

Regionale Förderangebote nutzen

Es lohnt sich immer, einen Blick auf die regionalen Förderangebote von den Ländern und Kommunen zu werfen. Hier können Sie nicht nur von attraktiveren Förderkonditionen profitieren, sondern auch von direkteren Wegen und einer unkomplizierteren Antragstellung. Meistens läuft die Antragstellung dort schneller ab, da dort das Einzugsgebiet kleiner ist und die Förderprogramme nicht so prominent im Internet erscheinen. Auch wird die Förderung häufig direkt pauschal gezahlt, was insbesondere Privatpersonen viel Nachweisaufwand abnimmt.

3. Solarthermie Förderung 2022: KfW-Solarthermie und BAFA-Solarthermie - Ihre perfekte Förderung

KfW 261 und KfW 262 - Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Kredit)

Kredit, Bis 150.000 €, Ab 0,64 % Zinsen, Bis 50 % Tilgungszuschuss.

KfW 261 und KfW 262 sind Kredite der KfW, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung energieeffizient zu sanieren und zu bauen. Dabei können Sie bis zu 150.000 € je Wohneinheit eines Effizienzhauses erhalten und bis zu 60.000 € Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen beantragen. Dabei werden Sie von Tilgungszuschüssen von 15 bis 50 % profitieren. Sie müssen also wesentlich weniger zurückzahlen, als Sie erhalten haben.

Auch ist es möglich, nur einzelne energetische Maßnahmen fördern zu lassen, wie es in diesem Fall vielleicht der Ausbau mit Ihrer Solarthermie-Anlage wäre.

Mehr Informationen könne Sie hier erhalten.

Information

Ebenso wie bei KfW 461 existiert hier gerade ein Antrags- und Zusagestopp. Genaueres finden Sie bei KfW 461 in diesem Artikel.

KfW 270 - Erneuerbare Energien - Standard (Kredit)

Kredit, Bis 50 Mio. €, ab 0,83 % Zinsen

KfW 270 unterstützt Sie für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme für Netze und Speicher. Es werden Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen bei solchen Vorhaben mit einem Kredit unterstützt. Auch können sich Freiberufler:innen, gemeinnützige Antragsteller und Landwirte für die Förderung bewerben.

Bei erfolgreicher Antragstellung können Sie mit bis zu 50 Mio. € rechnen. Ihr Kredit übernimmt bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten. Es werden 100 % des bereitgestellten Kredits ausgezahlt. Diese Summe ist anschließend innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar.

Die Zinssätze können Sie aus dieser Konditionenübersicht entnehmen. Ihr individueller Zinssatz wird durch Ihre Bank bestimmt. Er wird anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Situation und der Qualität Ihrer Sicherheiten berechnet.

Die Mindestlaufzeit für Ihren Kredit beträgt generell 2 Jahre.

KfW 271 und KfW 281 -  Erneuerbare Energien - Premium (Kredit)

Kredit, Bis zu 25 Mio. €, 50 % Tilgungszuschuss

KfW 271, 281 fördern Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler:innen und Landwirte. Außerdem können Kommunen sowie gemeinnützige Antragsteller diese Förderung zur Nutzung von erneuerbaren Energien nutzen.

Gefördert werden Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Diese Vorhaben könnten sein:

  • große Solarkollektoranlagen
  • große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  • Wärme- und Kältenetz, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • große Wärmespeicher
  • große effiziente Wärmepumpen
  • KWK (kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung)

Falls Ihre geplante Anlage diese Vorgaben nicht erfüllt, dann können Sie auch andere hier ausgewiesene Förderprogramme wie z. B. Erneuerbare Energien - Standard (270) für Ihr Vorhaben nutzen.

KfW 271 ist vor allem für große und mittlere Unternehmen sowie kommunale Investoren vorgesehen. KfW 181 hingegen für kleine Unternehmen und Personen.

Die Zinssätze werden von Ihrer Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten ermittelt. Es lohnt sich ein Blick in diese Konditionenübersicht.

Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt generell 2 Jahre. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist dabei abhängig von Ihrer Maßnahme.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

KfW 293 - KfW-Energieeffizienz­programm – Produktions­anlagen/­-prozesse (Kredit)

Kredit, Bis zu 25 Mio. €, Ab 1,09 % Zinsen

Dieses Förderprogramm für Solarthermie wendet sich an Unternehmen, Contracting-Geber, freiberuflich tätige sowie deutsche Unternehmen, bei denen sich das Vorhaben im Ausland befindet.

Es werden Modernisierungsinvestitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen (gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahren) und Neuinvestitionen, bei denen die Energieeinsparung gegenüber des Branchendurchschnitts maßgeblich ist, gefördert.

Der Zinssatz wird ähnlich wie bei allen anderen Förderprogrammen der KfW durch Ihre Bank ermittelt. Hier können Sie die Konditionenübersicht finden. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch generell 2 Jahre.

Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten gestützt. Dabei werden 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt.

KfW 295 - KfW Solarthermie: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit)

Kredit, Bis zu 25 Mio. €, 55 % Tilgungszuschuss

Die KfW finanziert Ihre Maßnahmen, falls diese Ihre Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und somit insgesamt zu einer Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb gehen.

Förderberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen, kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige. Außerdem können sich Landwirt:innen sowie gemeinnützige Antragsteller (falls diese wirtschaftlich tätig sind) fördern lassen.

Es werden Ihnen 100 % der förderfähigen Investitionskosten als Kredit gewährt. Die Laufzeit beträgt mindestens 2 Jahre. Sie können allerdings auch Kredite mit 5 Jahren Laufzeit (1 tilgungsfreies Jahr), 10 Jahren Laufzeit (2 tilgungsfreie Jahre) sowie 20 Jahre Laufzeit (3 tilgungsfreie Jahre) in Anspruch nehmen. Ihr Zinssatz ist dabei für 10 Jahre festgeschrieben und wird individuell ermittelt. Als Basis dient dabei Ihre Risikobewertung.

Risikostufe
5 Jahre Laufzeit
10 Jahre Laufzeit
20 Jahre Laufzeit
A
0,51 %
0,93 %
1,12 %
B
0,91 %
1,33 %
1,52 %
C
1,21 %
1,63 %
1,82 %
D
1,71 %
2,13 %
2,32 %
E
2,31 %
2,73 %
2,92 %
F
3,01 %
3,43 %
3,62 %
G
3,51 %
3,93 %
4,12 %
H
4,61 %
5,03 %
5,22 %
I
6,91 %
7,33 %
7,52 %

Der Tilgungszuschuss beträgt bei dem Modul für Solarthermie 55 %. Mehr dazu können Sie dem Merkblatt der KfW entnehmen.

Übernommen wird bei KfW-Solarkollektoranlagen die Einbindung der Solarkollektoranlagen in den vorhandenen Prozess sowie Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung. Mehr dazu können Sie diesem Merkblatt zu Prozesswärme aus erneuerbaren Energien von der KfW entnehmen.

KfW 295 fördert neben der Prozesswärme aus erneuerbaren Energien auch Querschnitttechnologien, Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagementsoftware. Außerdem werden energie- und ressourcenbezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen sowie Transformationskonzepte gefördert.

Information

KfW 295 fördert neben der Prozesswärme aus erneuerbaren Energien auch Querschnitttechnologien, Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagementsoftware. Außerdem werden energie- und ressourcenbezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen sowie Transformationskonzepte gefördert.

KfW 461 - Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Zuschuss)

Zuschuss, Bis zu 75.000 €, Bis zu 55 % Förderquote

Der Wohngebäude-Zuschuss der KfW fördert Sie bei einer Komplettsanierung und dem Bau und Kauf eines “Effizienzhauses“. Dabei können Sie einen Sanierungszuschuss von bis zu 75.000 € oder einen Bauzuschuss von bis zu 37.500 € je Wohneinheit erhalten. Dabei können Sie diese Förderung auch mit weiteren Förderungen kombinieren, wie zum Beispiel eine Förderung für die Baubegleitung.

Innerhalb dieser Maßnahmen fällt auch eine Förderung für Ihre Solarthermieanlagen. Wichtig ist jedoch, dass Sie einzelne energetische Maßnahmen, mit denen Sie keine Effizienzhaus-Stufe erreichen, explizit nicht fördern lassen können. Für diese Maßnahme steht Ihnen dafür aber KfW 261 und KfW 262 sowie viele weitere Förderungen zur Verfügung.

Die Förderung ergibt sich wie folgt:

Effizienzhaus (Bau und Kauf)
Zuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Plus
25 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten
Bis 37.500 €
Effizienzhaus 40
20 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten
Bis 24.000 €
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
22,5 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten
Bis 33.750 €
Effizienzhaus 55
15 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten
Bis 18.000 €
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
17,5 % von max. 150.000 € förderfähige Kosten
Bis 26.250 €
Effizienzhaus (Sanierung)
Zuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40
45 % von max. 120.000 € förderfähige Kosten
Bis 54.000 €
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
50 % von max. 150.000 € förderfähige Kosten
Bis 75.000 €
Effizienzhaus 55
40 % von max. 120.000 € förderfähige Kosten
Bis 48.000 €
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
45 % von max. 150.000 € förderfähige Kosten
Bis 67.500 €
Effizienzhaus 70
35 % von max. 120.000 € förderfähige Kosten
Bis 42.000 €
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
40 % von max. 150.000 € förderfähige Kosten
Bis 60.000 €
Effizienzhaus 85
30 % von max. 120.000 € förderfähige Kosten
Bis 36.000 €
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse
35 % von max. 150.000 € förderfähige Kosten
Bis 52.500 €
Effizienzhaus 100
27,5 % von max. 120.000 € förderfähige Kosten
Bis 33.000 €
Effizienzhaus 100
32,5 % von max. 150.000 € förderfähige Kosten
Bis 48.750 €

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie außerdem einen 5 % Extrazuschuss.

Hinweis

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegt. Eine enorme Antragsflut hat hier zu einer Erschöpfung der Förderung für Solarthermie Heizungen gesorgt. Alleine im Zeitraum November 2021 bis Januar 2022 sind Anträge in Höhe von über 20 Mrd. € Fördervolumen eingegangen. Um Ihre Solarthermie-Kosten übernehmen zu lassen, eignen sich jedoch auch zahlreiche weitere Förderungen für Solaranlagen.Wir rechnen mit einer Lösung des Problems vonseiten der KfW innerhalb der nächsten 1–2 Monate.

BAFA Solarthermie: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 (Zuschuss)

Zuschuss, Bis zu 15 Mio. €, 55 % Förderquote

Im Rahmen von diesem Modul der BAFA wird der Ersatz sowie die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, deren Wärme zu über 50 % für Prozesse verwendet wird. Die technischen Mindestanforderungen des Moduls sind identisch mit den Anforderungen des gleichnamigen Projekts der KfW (KfW 295).

Förderfähige Investitionskosten sind:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
  • die Anbindung der Wärmeerzeuger
  • Baumaßnahmen sowie die Konstruktion der Solarkollektoren
  • Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

Förderfähige Ausgaben für Nebenkosten sind:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben
  • Installations- und Montagekosten

Der Zuschuss beträgt maximal 15 Millionen Euro bei einer Förderquote von 55 %.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige.

Förderung für Solarthermie von Bundesländern und Kommunen

Es gibt zahlreiche Förderungen von Bundesländern für Röhrenkollektoren bzw. Sonnenkollektoren für Warmwasser. In diesem Part werden wir von einigen Kommunen beispielhaft Solar-Förderungen vorstellen. Falls Sie Ihr Bundesland oder Ihre Kommune dort nicht finden können, dann heißt das nicht, dass Ihre Solarthermieanlagen-Kosten nicht unterstützt werden können.

Bundesländer fördern Solarthermie über ihre Landesbanken. Darüber hinaus existieren auch anderweitige Klimaprogramme und Einzelaktionen, um Zuschüsse zu vergeben. Förderhöhe und Umfang der Zuschüsse und Darlehen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Gerne können Sie Ihre passende Solarthermieförderung in unserer großen Datenbank suchen. Egal ob Bayern, Sachsen-Anhalt oder Hamburg, dort ist für jeden Standort etwas dabei.

Ansonsten können Sie gerne mit uns in Kontakt treten und unseren Fördercheck absolvieren. Wir werden Ihnen unverbindlich die passenden Förderprogramme mitteilen und anschließend bei Bedarf diese auch für Sie beantragen. Kostenfrei✓ Unverbindlich✓ Schnell✓

Förderbeispiel bei Kommunen:

Aachen: Die Öcher Solar-Offensive (Zuschuss)

Zuschuss, 700 - 1000 €, pauschal

Die Öcher Solar-Förderung von der Stadt Aachen haben wir bereits bei unserem Fotovoltaik-Förderartikel in unserer Liste gehabt. Aachen gewährt nämlich bei PV-Anlagen und solarthermischen Anlagen bei der Neuinstallation Zuschüsse.

Sie werden sowohl als privater Antragsteller als auch als gewerblicher Antragsteller unterstützt, falls Sie Ihre Liegenschaft innerhalb der Städteregion Aachens besitzen.

Der Antrag auf Zuschuss muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen.

Die Förderung wird Ihnen pauschal gezahlt. Sie erhalten 700 €, wenn Ihre Solarthermieanlagen lediglich für die Warmwasserbereitung genutzt wird. 1000 € können Sie beantragen, falls die Solarthermie für die Warmwasserbereitung und für die Heizungsunterstützung genutzt wird.

Förderbeispiel bei Bundesländern:

Schleswig-Holstein: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (Zuschuss)

Zuschuss, max. 500 €, 50 % Zuschussquote

Das Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ möchte Sie dabei unterstützen, Ihren Teil zum Klimaschutz beizutragen. Die Förderung hat dabei ausdrücklich das Ziel, die Zuschüsse möglichst unkompliziert zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung existiert nicht. Neben den Solarthermieanlagen fördert Schleswig-Holstein auch zahlreiche weitere Vorhaben, wie etwa den Bau von Solaranlagen oder den Kauf von Lastenrädern.

Solarthermieanlagen werden unterstützt, falls diese zur Warmwasserzubereitung, Raumheizung oder einer kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung dienen und dabei eine Mindestfläche von 3 Quadratmetern aufweisen. Auch muss sie sich bei der Wohnanschrift des Antragstellers befinden. Hier kann es sich durchaus auch um ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten handeln.

Nicht förderfähig sind Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite. Außerdem muss Ihre Solarthermieanlage das europäische Zertifizierungszeichen Solar-Keymark besitzen, um förderfähig zu sein.

Die Höhe der Zuwendung für eine Solarthermieanlage beträgt 500 €. Die Förderung ist auf 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

4. Fazit: Solarthermie ist nicht nur umweltfreundlich, sondern jetzt auch günstig!

Wie bereits erwähnt, können Sie noch viele weitere Förderprogramme in unserer Datenbank finden oder über den direkten Weg mit dem Fördercheck ermitteln. So umgehen Sie nicht nur die zum Teil sehr verwirrende Fördermittelrecherche, sondern erhalten direkt das perfekte Programm oder Fördermittelpaket, um all Ihre Pläne zu verwirklichen. Anschließend können wir für Sie auch die Antragstellung übernehmen und die weitere Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Zudem werden wir die Zeit zwischen Antragstellung und Auszahlung der Fördermittel mithilfe unserer Erfahrung erheblich verkürzen.

Fördergelder beantragen muss nicht anstrengend sein.

Starten Sie gerne mit unserem Fördercheck und finden Sie Ihr ganz persönliches Förderpaket. Kostenfrei✓ Unverbindlich✓ Schnell✓

Sichern Sie sich jetzt staatliche Fördermittel zur Umsetzung Ihres nachhaltigen Projektes!