Schleswig-Holstein fördert Unternehmen, Freiberufler:innen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Voraussetzung ist, dass Sie dauerhaft am Markt tätig sind und maximal 5 Angestellte (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Fördern lassen können Sie Investitionen in Soft- und Hardware, sowie begleitende Dienstleistungen. Förderfähig sind alle Ausgaben, welche ab dem 01.01.2021 getätigt wurden. Sie können diese Förderung nur 1-mal beanspruchen. Die Förderung wird als Zuschuss mit Festbetrag gewährt. Das bedeutet, dass Ihre Kosten mit bis zu 1000 € komplett gedeckt werden. Der Förderbetrag wird auf die jeweilige Investitionssumme reduziert, falls diese unter 1000 € liegt. Die Investition muss mindestens 500 € betragen.
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.
Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung: