Mit dem Gründungszuschuss unterstützt die Agentur für Arbeit Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Berechtigt sind ausschließlich Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Der Gründungszuschuss in Höhe von 300 € wird zunächst für 6 Monate zusätzlich zum ALG 1 gewährt. Für weitere 9 Monate kann der Gründungszuschuss dann 300 € betragen.
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.
Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung: