KfW 270 - Erneuerbare Energien – Standard

Unser Förderscore

90

Kappungsgrenze
50 Mio. €
Förderquote
-
Unternehmensalter
-
Umsatz letztes Geschäftsjahr
-
Antragsaufwand
mittel
Nachweisaufwand
gering
Regions
Deutschland
Description

100 % der Investitionskosten, 100%ige Auszahlung, ab 0,55 % Unterstützt werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von erneuerbaren Energien. Neben Photovoltaik-Anlagen werden auch Windkraft und Wasserkraftanlagen gefördert. Die Strom- und Wärmeerzeugung in „KWK-Anlagen“ ist auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme förderberechtigt. Ebenso ist die Energiespeicherung in Form von Batteriespeichern und die Wärmespeicherung mit Temperaturnetzen oder -speichern förderfähig.

Das Bild von unserem Ansprechpartner für Förderungen.

Unverbindlich Beraten lassen

Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.

Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung:

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