100 % der Investitionskosten, 100%ige Auszahlung, ab 0,55 % Unterstützt werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von erneuerbaren Energien. Neben Photovoltaik-Anlagen werden auch Windkraft und Wasserkraftanlagen gefördert. Die Strom- und Wärmeerzeugung in „KWK-Anlagen“ ist auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme förderberechtigt. Ebenso ist die Energiespeicherung in Form von Batteriespeichern und die Wärmespeicherung mit Temperaturnetzen oder -speichern förderfähig.
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.
Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung: