Gefördert werden bei KfW 441 der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. So sind Ladestationen, Energiemanagementsysteme, der elektrische Anschluss und Batteriespeichersysteme förderfähig. Außerdem werden die notwendigen Installationsarbeiten (auch Erdarbeiten), notwendige bauliche Maßnahmen und notwendige Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik und der Telekommunikationsanbindung unterstützt. Als antragsberechtigt werden Unternehmen, Einzelunternehmen:innen, freiberuflich Tätige sowie kommunale Unternehmen, Anstalten des öffentlichen Rechts und Organisationen angesehen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es Stellplätze für die gewerbliche Nutzung oder für Mitarbeiter sind, auf denen Sie eine Ladestation mit einer Leistung von bis zu 22 kW pro Ladepunkt installieren. Diese muss anschließend mindestens 6 Jahre in Betrieb sein und mit nachhaltigem Strom aus dem Netz oder aus eigener Erzeugung gespeist werden. Die Ladestation sollte dazu 3-phasig und normgerecht sein. Außerdem sollte Sie über einen festen Anschluss an das Stromnetz verfügen. Eine intelligente Steuerung ist außerdem möglich. Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. Als maximaler Zuschuss pro Standort oder Investitionsadresse werden 45.000 € gewährt. Die Antragstellung sollte vor Vertragsabschluss stattfinden.
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.
Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung: