Das Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ unterstützt Sie bei zahlreichen nachhaltigen Vorhaben in Schleswig-Holstein. Sie können dabei folgende Anschaffungen und Maßnahmen fördern lassen: - Lastenfahrräder - Errichtung eines Ladepunktes zur Ladung von Elektrofahrzeugen - Stromspeicher - PV-Balkonanlagen - Solarthermieanlagen - Errichtung einer nicht fossilen Heizungsanlage - Errichtung eines Fernwärmeanschlusses - Errichtung eines Gründaches - Regenwasserzisternen Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Förderung ausgeübt werden. Pro Person ist nur ein Antrag für dieselbe Maßnahme möglich. Dieselbe Maßnahme kann nicht mehrfach gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt bei den meisten geförderten Maßnahmen und Anschaffungen 50 %. Bei Stromspeichern und Balkonanlagen müssen die Stromspeicher eine Kapazität von 3 kWh besitzen und dabei die Voraussetzung einer vorhandenen oder einer neu errichteten PV-Anlage sein. Die Mindestleistung dieser PV-Anlage muss 5 kWh betragen. Die Fördersumme liegt bei Batteriespeichersystemen bei 800 € und bei den PV-Balkonanlagen bei 200 € für die Installations- und Anschlusskosten. Falls der Stromspeicher gemeinsam mit einer Neuinstallation einer PV-Dachanlage errichtet wird, wird der Förderbetrag des Stromspeichers auf 75 % der förderfähigen Kosten angehoben. Die maximale Förderung beträgt so 1.200 €.
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.
Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung: