KfW 295 – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Unser Förderscore
95
Kappungsgrenze
25 Mio. €
Förderquote
55 %
Unternehmensalter
-
Umsatz letztes Geschäftsjahr
-
Antragsaufwand
mittel
Nachweisaufwand
mittel
Regions
Deutschland
Description
Es können Maßnahmen, welche die Strom- und Wärmeffizienz deutlich erhöhen, angerechnet werden. Wichtig ist, dass der Investitionsgegenstand mindestens 3 Jahre im Betrieb ist. Die Fördergegenstände werden in 4 Module aufgeteilt: Querschnitttechnologien in Form von hocheffizienten Aggregaten
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wie Solarkollektoren, Biomasse oder Wärmepumpen
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik- und Energiemanagementsoftware
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessoren
Dieses Förderprogramm besteht aus 3 Teilen. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG);
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG);
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM);
„BEG EM“ liegt im Zuständigkeitsbereich der BAFA. „BEG WG“ und „BEG NWG“ liegt im Zuständigkeitsbereich der KfW. Gefördert werden zahlreiche Investitionen in die Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung. Die Investitionen müssen eine erhöhte Energieeffizienz als Ziel haben.
Das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ garantiert Ihnen eine Vergütung für den Solarstrom für 20 Jahre. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist zum Beispiel die Leistung der Anlage oder der Zeitpunkt der Antragstellung.
100 % der Investitionskosten, 100%ige Auszahlung, ab 0,55 %
Unterstützt werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von erneuerbaren Energien. Neben Photovoltaik-Anlagen werden auch Windkraft und Wasserkraftanlagen gefördert. Die Strom- und Wärmeerzeugung in „KWK-Anlagen“ ist auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme förderberechtigt. Ebenso ist die Energiespeicherung in Form von Batteriespeichern und die Wärmespeicherung mit Temperaturnetzen oder -speichern förderfähig.
Das BMVI bezuschusst öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladesäulen. Neben der Montage wird dabei auch die Installation und der Netzanschluss unterstützt. Dabei kann die Förderquote bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Für eine Förderung muss der Strom erneuerbar sein. Es darf außerdem nicht vor der Genehmigung mit der Umsetzung begonnen werden. Unterstützt werden KMU, kleine Stadtwerke, kommunale Gebietskörperschaften sowie Einzelhandelsunternehmen und das Hotel- und Gastgewerbe. Wenn Sie die Ladestation in Betrieb nehmen, sind Sie zu einer Berichterstattung verpflichtet. So muss die Inbetriebnahme der Ladestationen gemeldet werden und Halbjahresberichte der ersten sechs Jahre (Mindestbetriebsdauer) übermittelt werden.
KfW 440 - Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Unser Förderscore
90
Kappungsgrenze
2.700 €
Förderquote
900 € pro Ladestation
Unternehmensalter
-
Umsatz letztes Geschäftsjahr
-
Antragsaufwand
gering
Nachweisaufwand
gering
Regions
Deutschland
Description
Ihnen wird bei der KfW 900 € je Ladepunkt gewährt. Die Förderung unterstützt Sie beim Kauf und bei der Installation von Ladesäulen an privat genutzten Stellflächen. Dabei können Eigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften einen Antrag stellen. Eine gewerbliche Nutzung der Ladestationen ist ausgeschlossen. Es ist wichtig, dass der Strom aus erneuerbaren Energien entsteht.
Das Förderprogramm bezuschusst E-Autos mit bis zu 9000 € und Plug-in-Hybride mit bis zu 6750 €. Auch junge Gebrauchtfahrzeuge werden bezuschusst. Weiterhin bietet dieses Förderprogramm viel Potenzial durch zusätzliche Entlastungen und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen. Mit der BAFA-Förderung (E-Auto) können Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine den Bafa-Umweltbonus beantragen. Seit dem 03.06.2020 läuft der Umweltbonus im Rahmen eines Konjunkturprogramms unter dem Namen “Innovationsprämie“ und beschert einen doppelt so hohen Bundesanteil der Förderung bis Ende 2025. Der Förderbetrag setzt sich zusammen aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil. Die Förderbeträge unterscheiden sich je nach Netto-Listenpreis und Fahrzeugtyp. Das Fahrzeug, für das die Förderung beantragt wird, muss mindestens 6 Monate auf die Person zugelassen sein.
Bis zu 5 Mio. €, 3–20 Jahre Laufzeit, 1–2 Jahre Tilgungsfrei : Die GuW Thüringen fördert kleine, mittlere und große Unternehmen, sowie Freiberufler:innen. Unterstützt werden Bemühungen bezüglich der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Somit könnten Sie Digitalisierungsmaßnahmen, Innovationen und Markteinführungen fördern lassen.
Mit dem Innovationsgutschein können KMU Digitalisierungsmaßnahmen mit Bezug auf folgende Spezialisierungsfelder fördern lassen: industrielle Produktion und Systeme,
nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik,
gesundes Leben bzw. Gesundheitswirtschaft und nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung.
Es gelten jedoch je nach Umsetzungsziel verschiedene Ausprägungen des höchst möglichen Zuschusses und der maximalen Förderquote.
Der Digitalbonus fördert KMU und wirtschaftsnahe Freiberufler:innen. Das Programm bezuschusst: Mitarbeiter:innen-Schulungen für Digitalisierungsvorhaben,
die Digitalisierung von Betriebsprozessen, die
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen und die
Einführung oder Verbesserung von IT- und Datensicherheitslösungen.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen, dürfen jedoch nicht 150.000 € übersteigen.
Mit dem Digibonus II werden Bemühungen zur Digitalisierung von Freiberufler:innen, Vereinen und (gemeinnützigen) Unternehmen gefördert. Dabei darf beim Antrag die Anzahl von 20 Angestellten nicht überschritten sein. Alle Maßnahmen müssen einen merklichen Digitalisierungsfortschritt bewirken und mindestens 10.000 € betragen. Weiterhin muss das Projekt innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. Die Antragstellenden dürfen keinen Zuschuss aus anderen Förderprogrammen beantragt haben.
Schleswig-Holstein fördert Unternehmen, Freiberufler:innen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Voraussetzung ist, dass Sie dauerhaft am Markt tätig sind und maximal 5 Angestellte (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Fördern lassen können Sie Investitionen in Soft- und Hardware, sowie begleitende Dienstleistungen. Förderfähig sind alle Ausgaben, welche ab dem 01.01.2021 getätigt wurden. Sie können diese Förderung nur 1-mal beanspruchen. Die Förderung wird als Zuschuss mit Festbetrag gewährt. Das bedeutet, dass Ihre Kosten mit bis zu 1000 € komplett gedeckt werden. Der Förderbetrag wird auf die jeweilige Investitionssumme reduziert, falls diese unter 1000 € liegt. Die Investition muss mindestens 500 € betragen.